Drohnenführerschein 2026: A1/A3 und A2, Prüfung und Kosten
Zuletzt geprüft am 1. November 2026. Quelle: Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Der Drohnenführerschein ist der EU-Fernpilotennachweis, den das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausstellt. Hier erfahren Sie, welchen Nachweis Sie für Ihre Drohne brauchen, wie die Online-Prüfung abläuft, was sie kostet und wie lange sie gilt. Alle Angaben stammen vom LBA.
Welchen Nachweis brauche ich?
Das hängt von der Klasse Ihrer Drohne ab und davon, wo Sie fliegen:
- C0-Drohnen und Drohnen unter 250 g (Unterkategorie A1): kein Nachweis vorgeschrieben, das kostenlose Online-Training wird aber empfohlen.
- C1-Drohnen (A1), C3- und C4-Drohnen sowie Drohnen ohne Klassenkennzeichnung bis 25 kg (A3): EU-Kompetenznachweis A1/A3.
- C2-Drohnen nah an Menschen (A2): Kompetenznachweis A1/A3 und zusätzlich das Fernpiloten-Zeugnis A2.
- C5- und C6-Drohnen in den Standardszenarien STS-01 und STS-02: Kompetenznachweis A1/A3, Fernpiloten-Zeugnis STS und eine praktische STS-Akkreditierung.
So machen Sie den Drohnenführerschein A1/A3
- Absolvieren Sie das kostenlose Online-Training des LBA mit Texten, Grafiken und Schulungsvideos.
- Bestehen Sie die Trainingsprüfung am Ende des Trainings.
- Melden Sie sich über den angebotenen Link zur Online-Prüfung an, oder loggen Sie sich ein, wenn Sie bereits als Betreiber registriert sind. Wer sich nur als Fernpilot registriert, lädt kein Ausweisdokument hoch und gibt keine Versicherungsdaten an.
- Legen Sie die Online-Prüfung ab: 40 Multiple-Choice-Fragen.
- Laden Sie den Nachweis in Ihrem LBA-Nutzerkonto herunter und speichern oder drucken Sie ihn.
Die Prüfung: 40 Fragen, 75 % zum Bestehen
Die Online-Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Fachgebieten. Bestanden haben Sie mit mindestens 75 % richtigen Antworten, also 30 von 40. Erreichen Sie das nicht, können Sie die Prüfung beliebig oft wiederholen. Die Gebühr wird nur einmal erhoben.
Auch das Online-Training lässt sich mehrfach absolvieren. Nach jedem Modul folgen Übungsaufgaben, die auf die Prüfung vorbereiten.
Drohnenführerschein: Kosten
- Online-Training: kostenlos
- Prüfung und Kompetenznachweis A1/A3: 25 €
- Ausstellung Fernpiloten-Zeugnis A2: 30 €
- Ausstellung Fernpiloten-Zeugnis STS: 30 €
- Verlängerung oder Änderung eines Nachweises: 15 €
Die 30 € für A2 und STS gelten für die Ausstellung. Die Prüfungen dafür legen Sie bei einer vom LBA benannten Prüfstelle ab. Die Betreiberregistrierung ist davon getrennt und kostet 20 €.
Gültigkeit und Verlängerung
Alle vom LBA ausgestellten Nachweise (A1/A3, A2 und STS) sind 5 Jahre gültig. Erwerben Sie einen höherwertigen Nachweis, gilt dessen Ablaufdatum für alle Angaben auf dem kombinierten Zertifikat.
Den Kompetenznachweis A1/A3 verlängern Sie in Ihrem LBA-Nutzerkonto, sobald er weniger als 12 Monate gültig ist. Die neue Gültigkeit läuft ab dem Tag der Verlängerung. Das Fernpiloten-Zeugnis A2 verlängern Sie mit einem höherwertigen Nachweis (STS), einer (Online-)Auffrischungsschulung oder einer erneuten Prüfung bei einer Prüfstelle.
Das Fernpiloten-Zeugnis A2
- Erwerben Sie den EU-Kompetenznachweis A1/A3.
- Absolvieren Sie ein praktisches Selbststudium zu den Betriebsbedingungen der Unterkategorie A2.
- Bestehen Sie eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle.
Das LBA stellt das Zeugnis als PDF per E-Mail aus. Beantragt wird es ausschließlich über die Prüfstelle.
Drohnenführerschein aus dem Ausland
Nachweise aus allen EASA-Staaten, also der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, gelten auch in Deutschland. Nachweise aus anderen Ländern, auch aus dem Vereinigten Königreich, werden nicht anerkannt. Sie müssen dann vor dem Flug die Prüfung beim LBA ablegen.
Häufige Fragen
Wie viele Fragen hat die Prüfung zum Drohnenführerschein?
40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Fachgebieten. Sie brauchen mindestens 75 % richtige Antworten.
Was kostet der Drohnenführerschein A1/A3?
25 € für Prüfung und Nachweis. Das Online-Training ist kostenlos.
Kann ich die Prüfung wiederholen?
Ja, beliebig oft. Die Gebühr wird nur einmal erhoben.
Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?
Fünf Jahre. Sobald er weniger als 12 Monate gültig ist, können Sie ihn im LBA-Nutzerkonto für 15 € verlängern.
Ab welchem Alter darf ich den Drohnenführerschein machen?
Das Mindestalter für Fernpiloten liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Ausnahmen gelten etwa für Spielzeugdrohnen und Drohnen unter 250 g ohne Klassenkennzeichnung.
Brauche ich für eine Drohne unter 250 g einen Führerschein?
Nein, für C0-Drohnen und Drohnen unter 250 g ist er nicht vorgeschrieben. Das LBA empfiehlt aber das kostenlose Online-Training.
Quellen
- LBA: Fernpilotenausbildung (geprüft am 1. November 2026)
- LBA: EU-Kompetenznachweis A1/A3 (geprüft am 1. November 2026)
- LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen (geprüft am 1. November 2026)
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