Drohne Regeln Deutschland 2026: Registrierung und Versicherung
Zuletzt geprüft am 1. November 2026. Quelle: Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Darf ich in Deutschland Drohne fliegen?
Ja, unter Bedingungen: EU-Kompetenznachweis A1/A3 ab 250 g, Betreiberregistrierung (e-ID) ab 250 g (jede Drohne mit Kamera) und höchstens 120 m Flughöhe.
In Deutschland gelten die EU-Drohnenregeln, ergänzt um nationale Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Wiegt Ihre Drohne 250 g oder mehr oder hat sie eine Kamera, müssen Sie sich als Betreiber registrieren (20 €). Ab 250 g brauchen Sie außerdem den EU-Kompetenznachweis A1/A3, den sogenannten Drohnenführerschein (25 €). Und anders als in vielen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne Pflicht.
Teil der EU-Drohnenregeln. Die Grundregeln sind in allen EASA-Staaten gleich. Diese Seite beschreibt, was speziell in Deutschland gilt. Zu den EU-Drohnenregeln
Das Wichtigste in Kürze
- Behörde
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- Registrierung
- Ab 250 g, jede Drohne mit Kamera
- Prüfung: EU-Kompetenznachweis A1/A3
- Pflicht ab 250 g
- Maximale Flughöhe
- 120 m
- Versicherung
- Für alle Drohnen Pflicht
- Besucher
- Erlaubt, mit Registrierung
Was gilt für Sie?
Als Tourist
Registrierung und Nachweise aus anderen EASA-Staaten gelten auch hier. Von außerhalb der EU: beim LBA registrieren, die A1/A3-Prüfung ablegen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Regeln für BesucherIn der Freizeit
Ab 250 g oder mit Kamera beim LBA registrieren, ab 250 g den Kompetenznachweis A1/A3 machen und jede Drohne versichern.
Registrierung und PrüfungBeruflich
Es gelten dieselben EU-Kategorien. Für die spezielle Kategorie brauchen Sie ein STS-Zeugnis oder eine Betriebsgenehmigung des LBA.
Gewerbliche NutzungDrohne registrieren: Betreiberregistrierung beim LBA
In Deutschland registrieren Sie sich als Betreiber beim LBA, nicht jede einzelne Drohne. Registrieren müssen Sie sich, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera bzw. einen anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten hat und kein Spielzeug ist.
Was kostet die Registrierung?
Die Registrierung kostet 20 € für natürliche Personen und 50 € für Unternehmen, Vereine und andere juristische Personen.
Was Sie brauchen
- vollständiger Name wie im Ausweis und Geburtsdatum
- Scan eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice
Als Betreiber können Sie sich ab 16 Jahren registrieren. Jede Person erhält nur eine e-ID.
Die e-ID an der Drohne
Nach der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Registrierungsnummer, die e-ID. Bringen Sie sie an jeder Drohne an, die Sie betreiben, und laden Sie sie in das Fernidentifizierungssystem, sofern die Drohne eines hat. Unter einer e-ID dürfen Sie mehrere Drohnen betreiben. Klassifizierte Drohnen über 250 g müssen eine direkte Fernidentifizierung haben, ausgenommen Drohnen der Klasse C4 und Selbstbauten.
Drohnenführerschein: der EU-Kompetenznachweis A1/A3
Was umgangssprachlich Drohnenführerschein heißt, ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3. Sie brauchen ihn, um in der offenen Kategorie eine Drohne ab 250 g zu fliegen. Für Drohnen der Klasse C0 und Drohnen unter 250 g ist er nicht vorgeschrieben, das LBA empfiehlt das kostenlose Online-Training aber trotzdem.
Die Online-Prüfung
Sie absolvieren das kostenlose Online-Training des LBA und eine Trainingsprüfung und melden sich danach zur Online-Prüfung an: 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Fachgebieten. Bestanden haben Sie mit mindestens 75 % richtigen Antworten, und Sie können die Prüfung beliebig oft wiederholen.
Kosten und Gültigkeit
Prüfung und Nachweis kosten 25 €. Die Gebühr wird nur einmal erhoben, egal wie oft Sie die Prüfung ablegen. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig. Ist er weniger als 12 Monate gültig, können Sie ihn in Ihrem LBA-Nutzerkonto für 15 € verlängern.
Das Fernpiloten-Zeugnis A2
Um eine C2-Drohne nah an Menschen zu fliegen, brauchen Sie zusätzlich das Fernpiloten-Zeugnis A2: ein praktisches Selbststudium und eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle. Das LBA stellt es für 30 € aus.
Führen Sie Ihren Nachweis bei jedem Flug mit, auf dem Smartphone oder ausgedruckt.
Mehr dazu: Drohnenführerschein: Prüfung, Kosten und Gültigkeit
Wo darf ich Drohne fliegen?
In Deutschland gelten die EU-Regeln zu Flughöhe, Abständen zu Menschen und den Unterkategorien A1, A2 und A3. Zusätzlich legt § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) geografische Gebiete fest, in denen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen fliegen dürfen. Das dipul Map Tool zeigt sie auf einer Karte.
Maximale Flughöhe: 120 m
Fliegen Sie nicht höher als 120 m über Grund und halten Sie während des gesamten Flugs direkten Sichtkontakt zur Drohne.
Geografische Gebiete
- Flugplätze: im Umkreis von 1,5 km nur mit Zustimmung des Flugplatzes. An Flughäfen sind der 1-km-Bereich und die verlängerten Bahnmittellinien nur in der speziellen Kategorie zugänglich.
- Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen, Kraftwerke und Behördensitze: im Umkreis von 100 m nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
- Autobahnen und andere Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen: im Umkreis von 100 m niedriger fliegen als der seitliche Abstand und mindestens 10 m Abstand halten, sofern keine Zustimmung vorliegt.
- Naturschutzgebiete und Nationalparks: nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Naturschutzbehörde, sofern das Landesrecht nichts anderes regelt.
- Wohngrundstücke: nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Drohne wiegt höchstens 250 g und kann keine Bild-, Ton- oder Funkaufzeichnungen machen.
- Freibäder und Badestrände: nicht während der Betriebs- oder Badezeiten.
- Krankenhäuser: im Umkreis von 100 m nur mit Zustimmung des Krankenhauses.
- Kontrollzonen an Flughäfen: nur mit Flugverkehrskontrollfreigabe.
- Unfall- und Einsatzorte: im Umkreis von 100 m nur mit Zustimmung der Einsatzleitung.
Fliegen bei Nacht
Nachtflüge sind ohne besondere Genehmigung erlaubt. Die Drohne muss aber ein eingeschaltetes grünes Blinklicht haben, und Sie müssen weiterhin direkten Sichtkontakt halten.
Mit der Drohne nach Deutschland: Regeln für Besucher
Deutschland wendet die EU-Drohnenregeln an. Registrierungen und Nachweise aus allen EASA-Staaten gelten deshalb auch hier.
- Aus einem anderen EASA-Staat: Die Registrierungsnummer bleibt an der Drohne, den Nachweis führen Sie mit. Eine erneute Registrierung ist nicht nötig.
- Von außerhalb der EU: Registrieren Sie sich beim LBA als Betreiber, wenn Deutschland der erste EASA-Staat ist, in dem Sie fliegen, und legen Sie die A1/A3-Prüfung ab. Nachweise aus Nicht-EU-Staaten, auch aus dem Vereinigten Königreich, werden nicht anerkannt.
Egal woher Sie kommen: Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung für die Drohne und müssen die deutschen geografischen Gebiete beachten.
Drohne unter 250 g: Regeln in Deutschland
Auch eine Drohne unter 250 g ist in Deutschland nicht regelfrei:
- Registrierung: Pflicht, wenn die Drohne eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Das betrifft die meisten Mini-Drohnen. Die Gebühr beträgt 20 €.
- Drohnenführerschein: für C0-Drohnen und Drohnen unter 250 g nicht vorgeschrieben, das LBA empfiehlt aber das kostenlose Online-Training.
- Versicherung: Pflicht, wie für jede Drohne.
- Wohngrundstücke: Ohne Zustimmung des Eigentümers dürfen Sie sie nur überfliegen, wenn die Drohne keine Bild-, Ton- oder Funkaufzeichnungen machen kann. Eine Kameradrohne braucht die Zustimmung.
Drohnen unter 250 g fliegen in der Unterkategorie A1: Überflüge von unbeteiligten Personen möglichst vermeiden und nie über Menschenansammlungen fliegen.
Drohne gewerblich nutzen
Gewerbliche Flüge folgen denselben EU-Kategorien wie Freizeitflüge. An der Registrierung ändert die gewerbliche Nutzung nichts: Sowohl natürliche als auch juristische Personen können gewerblich fliegen. In der offenen Kategorie gelten dieselben Nachweise.
Für die spezielle Kategorie, etwa die Standardszenarien STS-01 und STS-02, brauchen Sie das Fernpiloten-Zeugnis STS. Dafür legen Sie eine Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle ab und absolvieren eine praktische Ausbildung bei einer anerkannten Stelle. Für andere Einsätze ist eine Betriebsgenehmigung des LBA nötig.
Drohnenversicherung: in Deutschland Pflicht
In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne Pflicht, unabhängig vom Gewicht. Nach § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) muss der Betreiber eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten abschließen. Wer ohne fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für die Registrierung beim LBA brauchen Sie außerdem den Namen des Versicherers und die Nummer der Police.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt Drohnen nicht immer ab. Prüfen Sie deshalb die Bedingungen Ihrer Police, bevor Sie sich darauf verlassen.
Bußgelder und Strafen
Wer ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Gut zu wissen
Für Flugmodelle, die im Rahmen eines Luftsportverbands wie DMFV oder MFSD betrieben werden, können teilweise abweichende Regeln gelten, auch beim Mindestalter.
Neueste Regeländerungen
- 1. Januar 2024: Drohnen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden, brauchen eine EU-Klassenkennzeichnung. Ältere Drohnen ohne Kennzeichnung fliegen nach Gewichtsregeln. Quelle
Häufige Fragen
Brauche ich einen Drohnenführerschein?
Ja, ab 250 g: den EU-Kompetenznachweis A1/A3, den Sie online beim LBA erwerben. Für C0-Drohnen und Drohnen unter 250 g ist er nicht vorgeschrieben.
Was kostet der Drohnenführerschein?
Das Online-Training ist kostenlos. Prüfung und Kompetenznachweis A1/A3 kosten 25 €, die Verlängerung 15 €. Für die Ausstellung des Fernpiloten-Zeugnisses A2 erhebt das LBA 30 €.
Muss ich eine Drohne unter 250 g registrieren?
Ja, wenn sie eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Sie registrieren sich dann als Betreiber beim LBA, die Gebühr beträgt 20 €.
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
Ja. Jeder Betreiber muss eine Haftpflichtversicherung haben, unabhängig vom Gewicht der Drohne.
Wo darf ich in Deutschland Drohne fliegen?
Außerhalb der geografischen Gebiete oder innerhalb unter den jeweiligen Voraussetzungen. Das dipul Map Tool zeigt die Gebiete, etwa Flugplätze, Naturschutzgebiete und Wohngrundstücke.
Darf ich über das Grundstück meines Nachbarn fliegen?
Nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung, es sei denn, Ihre Drohne wiegt höchstens 250 g und kann keine Bild-, Ton- oder Funkaufzeichnungen machen.
Darf ich nachts Drohne fliegen?
Ja, ohne besondere Genehmigung, wenn die Drohne ein eingeschaltetes grünes Blinklicht hat und Sie direkten Sichtkontakt halten.
Gilt ein Drohnenführerschein aus einem Nicht-EU-Land?
Nein. Die EU hat bisher keine Nachweise aus Nicht-EU-Staaten anerkannt, auch nicht aus dem Vereinigten Königreich. Sie müssen die A1/A3-Prüfung ablegen.
Quellen
- LBA: Betreiberregistrierung (geprüft am 1. November 2026)
- LBA: Fernpilotenausbildung (geprüft am 1. November 2026)
- LBA: EU-Kompetenznachweis A1/A3 (geprüft am 1. November 2026)
- LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen (geprüft am 1. November 2026)
- § 21h Luftverkehrs-Ordnung (geografische Gebiete) (geprüft am 1. November 2026)
- dipul Map Tool (geprüft am 30. Oktober 2026)
Diese Seite fasst die offiziellen Regeln zusammen und wird regelmäßig geprüft, ist aber keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor dem Flug immer die Seiten der Behörde.